Geschlossene Fonds: Anlegerschaden in Milliardenhöhe

Am 14. September 2015 veröffentlichte die Stiftung Warentest ihren Testbericht zu geschlossenen Fonds. Untersucht worden waren 1.139 seit 1972 aufgelegte geschlossene Immobilien-, Schiffs-, Öko- und Medienfonds, von denen 666 bereits aufgelöst waren und nur 473 zum Zeitpunkt der Überprüfung noch liefen. Die Bilanz ist ernüchternd.

Statt der prognostizierten Gewinne von 15,4 Milliarden Euro wurden Verluste in Höhe von 4,3 Milliarden Euro erwirtschaftet, indem Anlegergelder "vernichtet" oder in die Taschen der Verantwortlichen "umgeschichtet" wurden. Auch Vater Staat profitierte in Form von Steuerzahlungen, und man kann sich dem Eindruck einer staatlich geduldeten Geldmengenreduzierung nur schwer entziehem.

Das Risiko eines teilweisen oder totalen Verlustes variierte in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche. So erlitten Anleger mit 57% der Immobilienfonds Verluste, während in den anderen Branchen die Verluste zum Teil deutlich höher lagen: 62% mit der Ökobranche, 81% mit den Schiffsfonds und sogar 96% mit den Mendienfonds.

Als Gründe für diese hohen Verluste lassen sich waghalsige Spekulationen in Fremdwährungen, kriminelle und dilettantische Machenschaften, zu hohe Anfangskosten für Provisionen und Vergütungen von bis zu 30%, überhöhte Kosten von Investitionsobjekten und unrealistische Ertragsprognosen nennen.

Zieht man auch in Betracht, dass derartige Investitionen gewöhnllich als Altersvorsorge angepriesen und verkauft worden sind, dürfte der volkswirtschaftliche Schaden aufgrund drohender Altersarmut deutlich höher als die genannten 4,3 Milliarden Euro sein.

Mitte des Jahres 2013 erfolgten durch Erlass der KAGB erste Gesetzesänderungen, nach denen Investitionsobjekte extern bewertet werden müssen. Darüber hinaus ist von den Geschäftsführern persönliche wie auch fachliche Eignung nachzuweisen.

Blindpools müssen künftig 60% ihrer geplanten Investitionen genau nach Größe, Ort und Nutzung der Investitionsobjekte beschreiben. Auch die Kreditaufnahmequote wurde auf 60% des Fondsvermögens begrenzt. Zudem muss die BaFin über alle wichtigen Entscheidungen informiert werden.


Fazit          Trotz der Änderungen bleibt der Kapitalanleger auch weiterhin ein strukturell unterlegener und damit stark gefährdeter Marktteilnehmer.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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